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14.01.19 

Die vorausgefüllte Steuerererklärung ist 2014 angelaufen. Zu diesem Thema erging am 10. Oktober 2013 ein entsprechendes BMF Schreiben. Mit Ihrer Genehmigung können wir mit einem 2-stufigen Abruf beim Finanzamt gespeicherten Daten abrufen. Sie erhalten dann für diesen individuellen Abruf schriftlich einen Code, den Sie an uns weiterleiten müssen. Erst mit diesem Code ist der Abruf letztendlich abzuschließen und die Daten für uns verwertbar.  Da erst Ende Februar  alle meldepflichtigen Institutionen Ihre Meldungen abgeschlossen haben, macht ein Abruf vor diesem Termin wenig Sinn.  Es besteht für Sie auch weiterhin die Verpflichtung, alle Belege vorzulegen und unsererseits zu prüfen.  Das Verfahren soll in den Folgejahren erheblich erweitert werden.  Weitere Infos: https://www.elster.de/