Individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu günstigen Preisen

Steuererklärungen für Unternehmer

Das Steuer- und Rechtsberatungsgesetz verbieten uns bereits das Anbieten der Steuerberatung für Unternehmen und selbstverständlich auch das Erbringen dieser über die Befugnis des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 hinausgehenden Leistungen.

Diese Leistungen werden durch gesondert zu beauftragende Unternehmen erbracht und berechnet. Gern empfehlen wir Ihnen Unternehmen, mit denen wir langjährig zusammenarbeiten.

Durch die von uns eingesetzte Software von ADDISON ist ein bundesweiter Datenaustausch mit jedem Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl möglich.