Individuelle und bedarfsgerechte Lösungen zu günstigen Preisen

Finanzbuchführung

Laufende Finanzbuchführung gemäß § 6 Nr. 3 und Nr. 4  StBerG für alle Branchen und Rechtsformen.

In der bisherigen Praxis sind Kunden in der Finanzbuchhaltung damit beschäftigt, Originalbelege zu sortieren, abzulegen, und für ihren Buchhalter aufzubereiten. Die Erfassung der Belege erfolgt dann zeitversetzt, bei jährlichen Buchhaltungen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs. Betriebswirtschaftliche Auswertungen als Grundlage einer aktiven Unternehmenssteuerung für Entscheidungen des Unternehmers und als Gesprächsgrundlage, z. B. für die Bank, stehen aus der laufenden Buchhaltung nicht zur Verfügung oder sind nicht aktuell.

Die Lösung: Prozessoptimierung durch Digitales Buchen, räumliche Distanzen sind unerheblich.

Die Verbuchung i. V. mit Archivierung der Belege ist in täglichem oder jedem gewünschten Rhythmus möglich. Originalbelege bleiben in Ihrem Haus. Der Datenversand erfolgt entweder per E-Mail, oder über den gemeinsamen Zugriff auf ein sicheres Online-Portal und – wenn sinnvoll – mit Erweiterungs-Apps, z.B. für Kassenbuch, Rechnungsbuch, Artikelverwaltung, Rechnungen schreiben usw.

Im Ergebnis ist Ihre Buchführung topaktuell, qualitativ hochwertig, und liefert sofort aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controlling-Daten.

Selbstverständlich arbeiten wir auch konventionell mit Vorlage oder Zusendung Ihrer Belege.

Für Sie sind folgende Begriffe der Finanzbuchhaltung besonders zu beachten:

Geschäftsvorfall Beleg Rechnung Vorsteuerabzug Buchen Verbuchung Buchhaltung Buchführung Bilanz 4/3 Rechner Rechnung E-Bilanz Bilanzierung doppelte Buchführung GuV  Gewinn und Verlustrechnung Gewinn Gewinnermittlung Anlage EÜR G Formular Formulare Elektronisch Elektronische Übertragung Rückmeldung Rückholung  BILMOG MicroBILG SKR03 SKR04 IAS IFRS HGB Handelsrecht Steuern Steuerrecht EkSt GewSt USt UStG Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer KöSt Körperschaftsteuer Umsatzsteuervoranmeldung UStVAM Voranmeldung Umsatzsteuer Steuererklärung Steueranmeldung AO AEAO Abgabenordnung Anwendungserlass UStAE Richtlinie Daten Import Export DATEV ADDISON LEXWARE SAGE KHK

Ein Wechsel zu uns ist jederzeit möglich.